Fördern und Lindern mit Bewegung

Stellen Sie sich vor, es gäbe eine Medizin, die Ihnen dabei hilft, Ihr Herz-Kreislauf-System zu stabilisieren, Ihre Fettverbrennung zu verbessern, Ihre geistige und körperliche Wachheit zu erhöhen, sich deutlich entspannter zu fühlen, die Belastbarkeit Ihres Skeletts zu erhöhen, Ihr Muskelwachstum zu fördern und in einem gesagt: Ihre Gesundheit zu steigern und Ihr Leben zu verlängern. Was wären Sie bereit für dieses Medikament zu bezahlen? Es gibt dieses Medikament: Bewegung!

Das Ziel ist, Ihre Mitarbeiter für das Thema Bewegung und deren positive Auswirkungen sowie Möglichkeiten zur Erhöhung des individuellen Bewegungspensums zu sensibilisieren und Möglichkeiten der Integration in den (beruflichen) Alltag aufzuzeigen.

Überblick zum Inhalt:

• Die Gesundheit und gesundheitliche Risikofaktoren
• Bewegungsmangel – Fakten und Hintergründe
• Positive Auswirkungen von Bewegung
• Herz-Kreislauf-System und Energiebereitstellung
• Praktische Bewegungstipps
• Der Nutzen verschiedener Sportarten
• Praktische Übungen zwischendurch

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.

Wichtige Hinweise zu den Kosten:

a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe

b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic