Die moderne Arbeitswelt ist gekennzeichnet durch technologischen Fortschritt, enge Zeittaktung, hohe Anforderungen an Flexibilität und Mobilität. Immer mehr Arbeitnehmer fühlen sich überfordert. Der Anteil an Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund psychischer Erkrankungen hat sich in Deutschland in den letzten zwölf Jahren nahezu verdoppelt.
Arbeitsbezogene Stressoren (Rahmenbedingungen, Prozesse u.ä.) werden identifiziert, um diese zu reduzieren. Die Teilnehmer lernen darüber hinaus in diesem Workshop die eigenen Stressauslöser kennen und erfahren, mit welchen eigenen "Gedankenfallen" sie ihr Stresserleben zusätzlich verschlimmern. Gesundheitliche Auswirkungen von akutem und chronischem Stress werden dargestellt.
Gemeinsam werden Mechanismen sowie Ressourcen zur Stressbewältigung erarbeitet und Ausgleichsmöglichkeiten zur Entspannung eingeübt.
Überblick zum Inhalt:
• Was ist Stress?
• Physische und psychische Reaktionen bei Stress
• Stressquellen und -fallen erkennen
• Stressverschärfende Einstellungen erkennen
• Erholung und Entspannung
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.
Wichtige Hinweise zu den Kosten:
a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe
b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic