Sucht entsteht schleichend, Hilfe ist möglich.

Die Tasse Kaffee am Morgen, die Zigarette nach dem Essen, das Glas Rotwein am Abend und die Schlaftablette zur Nacht: Sucht- und Genussmittel sind bei vielen Menschen fester Bestandteil des alltäglichen Lebens und werden häufig nicht als Suchtmittel wahrgenommen. Jedoch gilt grundsätzlich: Wer Suchtmittel konsumiert, kann abhängig werden. Der Gebrauch von Suchtmitteln ist eine Möglichkeit, vermeintlich schnelle Entspannung zu erleben. Aber die Versuchung ist groß, dies immer häufiger zu tun, eine Abhängigkeit zu riskieren und damit die Gesundheit in Gefahr zu bringen.

Bis zu 15 Prozent der Beschäftigten haben laut der Deutschen Hauptstelle Sucht (DHS) Suchtprobleme. Rund sieben Prozent sind behandlungsbedürftig. Rund acht Prozent missbrauchen Substanzen so, dass es zu Auffälligkeiten im Betrieb kommt. Das Ziel ist daher, für die Themen Abhängigkeit und Drogen zu sensibilisieren und Grundkenntnisse von Suchtmittelkonsum zu vermitteln.

Z.B. ein Vortrag zum Thema Sucht soll Ihre Mitarbeiter insbesondere zum Umgang mit den legalen „Drogen“ Alkohol und Nikotin sensibilisieren. Außerdem erfahren Sie, welche Hilfestellungen es für betroffene Kollegen gibt. In einem Workshop wird darüber hinaus der betriebliche Umgang mit Betroffenen erarbeitet und Gesprächsabläufe geübt.

Überblick zum Inhalt:

• Eigenreflexion zum Umgang mit Suchtmitteln
• Theoretische Grundlagen zu substanzgebundenen Süchten (Alkohol, Tabak, etc.) und
  substanzungebundenen Süchten (Internetsucht, Arbeitssucht, etc.)
• Netz ambulanter Suchthilfeeinrichtungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen
• Hilfestellung für betroffene Kollegen
• Rechte und Pflichten des Unternehmens im Umgang mit betroffenen Mitarbeitern

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine Veranstaltung in Ihrem Betrieb.

Wichtige Hinweise zu den Kosten:

a) Der Arbeitgeber kann steuerfrei 600 EUR/Jahr/Mitarbeiter ansetzen: „Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.“
Link zum Gesundheitsministerium
Umsetzungshilfe

b) Zusätzlich kann der Arbeitgeber auch jene Krankenkasse kontaktieren, bei der viele seiner Arbeitnehmer versichert sind, und dort um Unterstützung im Bereich Schulungen zur Firmengesundheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement anzufragen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Betriebe darin zu unterstützen:
Siehe den Abschnitt: „Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGBV – Kapitel 6“
Erklärung am Beispiel der IKK classic